Navigation überspringen

Stärkung der Praxisanleitung

Förderung der Praxisanleitung für Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)

Die Landesregierung hat sich entschieden, im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes die Praxisanleitung für Schülerinnen und Schüler der praxisintegrierten Ausbildung (PiA), sowohl im Kita-Jahr 2021/2022 sowie im Kita-Jahr 2022/2023 zu vergüten. Gerade für die Auszubildenden in der PiA-Ausbildung, die pro Woche sowohl in der Kindertageseinrichtung als auch in den Fachschulen für Sozialpädagogik sind, ist eine Verzahnung von Theorie und Praxis durch gezielte Anleitung in der Einrichtung wichtig. Hierzu benötigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, verstanden als Mentorinnen und Mentoren, ausreichend Zeitkontingente.

Mit einer Vergütung von 2.000 Euro pro Jahr pro praxisintegrierter Auszubildenden oder praxisintegriertem Auszubildenden soll diese Arbeit unterstützt werden. Der Zuwendungsbetrag ist entweder an die Praxisanleitungen zur Auszahlung weiterzuleiten oder in die Gewährung von Anleitungszeit, d. h. die entsprechende Freistellung von anderen Verpflichtungen, umzuwandeln. Es sind pro Schülerin oder Schüler in der praxisintegrierten Ausbildung im Durchschnitt zwei Wochenstunden zu gewähren.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die fachpraktische Anleitung (Praxisanleitung) in einer Kinderbetreuungseinrichtung mit Betriebserlaubnis Paragraph 45 SGB VIII in Baden-Württemberg stattfand/stattfindet und dass sich die angeleitete Schülerin/der angeleitete Schüler sich in der praxisintegrierten Ausbildung befindet (PiA) und tariflich oder entsprechend vergütet werden.

Verwendungsnachweis für das Kita-Jahr 2022/2023

Für die Antragstellerinnen und Antragsteller, die für das Kita-Jahr 2022/2023 für den Zeitraum 01. September 2022 bis 31. August 2023 Anträge gestellt haben und einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, steht das Online-Formular-Tool (OFT) zur Einreichung des Verwendungsnachweises zur Verfügung: 

Online-Formular

Hinweis: 

Füllen Sie bitte die sich dort befindenden Formulare, das Hauptdokument mit den Anlagen 1 bis 3, elektronisch aus (nicht handschriftlich) und laden diese vor dem Absenden in das Online-Formular-Tool hoch.

Bei Rückfragen zum Förderprogramm richten Sie sich bitte per E-Mail an: Praxisanleitung@km.kv.bwl.de  

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.